Call-by-Call-Nummern können Festnetz-Nutzern mitunter teure Überraschungen bescheren. Doch in diesem Fall müssen angefallene Kosten von Telekom-Kunden nicht getragen werden, entschied nun die Bundesnetzagentur.
Vorsicht vor falschen "T-Online"-Mails
Telekom-Kunden, die in letzter Zeit die Call-by-Call Vorwahl 01018 genutzt haben, müssen dafür angefallene Gebühren nicht bezahlen. Hintergrund ist ein sogenanntes Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot, dass die Bundesnetzagentur wegen Unregelmäßigkeiten gegen die 01018 GmbH ausgeprochen hat. Dieses gilt rückwirkend seit dem 23. Dezember 2019. Zudem sei die Vorwahl dauerhaft abgeschaltet worden, wie die Behörde mitteilt.
Normalerweise muss bei Call-by-Call vor dem kostenpflichten Beginn des Gesprächs der Minutenpreis angesagt werden, damit der Verbraucher noch auflegen kann. Der 01018-Anbieter hatte die Vorwahl aber dazu missbraucht, Nutzern Abo-Verträge oder Flatrates unterzuschieben, die sie mit Drücken von Tasten bestätigen sollten.
Abrechnung der 01018-Nummer sei intransparent gewesen
Gleichzeitig seien die 01018-Abrechnungen intransparent gewesen, Abos wurden auch nach Kündigungen weiterberechnet, so die Bundesnetzagentur weiter. Zudem seien weitere gesetzliche Preistransparenzvorgaben nicht eingehalten worden. Verbindungen zu als besonders günstig beworbenen Zielen hätten regelmäßig nicht hergestellt werden können. Insgesamt seien mehrere Verstöße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zusammengekommen.
Forderungen aus dem betreffenden Zeitraum dürfen auch nicht mehr eingetrieben werden. Eine Anordnung ist der Behörde zufolge auch gegenüber der EWD Inkasso GmbH ergangen, das Inkassobüro der 01018 GmbH.
Wer bereits Rechnungen bezahlt hat, die 01018-Posten enthielten, sollte versuchen, das Geld zurückzufordern - gegebenenfalls mit Unterstützung der Verbraucherzentralen .